1. Leistungen im Service-Abo
1.1. Umfang der Dienstleistung
Die HSB Heizsysteme und Brenner AG (nachfolgend HSB) bietet Service-Abos in verschiedenen Varianten an. Die vereinbarte Variante ergibt sich aus dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Service-Abo. Mit dem Abschluss des Service-Abos anerkennt der Kunde diese VB als Vertragsbestandteil. Diese VB ersetzen alle früheren Versionen davon.

Der Umfang der von HSB zu erbringenden Dienstleistung ist im separaten Dokument „Leistungen aus Service-Abo“ definiert. Bei Abweichungen zwischen dem Service-Abo (inkl. Leistungen aus Service-Abo) und diesen VB gehen die im Service-Abo (inkl. Leistungen aus Service-Abo) getroffenen Regelungen vor.

Servicearbeiten werden von der HSB bei Öl-/Gas-Brennern und Brennwertkesseln einmal jährlich, bei Wärmepumpen und Wärmepumpen-Boiler alle 2 Jahre durchgeführt. Ein Check der Solaranlage wird alle 2 Jahre durchgeführt.

1.2. Zeitpunkt von Wartungen und Störungsbehebungen
Den Zeitpunkt der Wartung bestimmt die HSB. Sie wird denselben vorab mit dem Kunden absprechen.

Wartungsarbeiten und Behebungen von Störungen an dem im Service-Abo aufgeführten Vertragsprodukt erfolgen während den normalen Arbeitszeiten, am Montag-Donnerstag zwischen 07h30-17h00 und am Freitag zwischen 07h30 – 16h30. In Notfällen auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten sowie nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Wartungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden mit einem zu dem Zeitpunkt gültigen Zuschlag berechnet.

Die HSB sorgt mit zumutbaren Mitteln dafür, dass der Bereit-schaftsdienst an 365 Tagen pro Jahr während täglich 24 Stunden telefonisch erreichbar ist.

1.3. Ersatz von Bestandteilen
Der Arbeitsaufwand für den Aus- und Einbau von verschlissenen und defekten Original-Ersatzteilen und deren Ersatz ist durch das Service-Abo gedeckt. Die HSB behält sich das Recht vor, nach eigener Wahl neue oder gleichwertige Teile einzusetzen. Für ihre Vertragsprodukte stellt die HSB die Verfügbarkeit von Ersatz- und Verschleissteilen während mindestens 10 Jahren nach deren Auslieferung sicher. Die Verrechnung der Ersatz- und Ver-schleissteile erfolgt gemäss dem abgeschlossenen Service-Abo (siehe Punkt 1.5.).

1.4. Kundenorientierung
Die HSB informiert den Kunden über die nicht mehr mögliche Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Emissions- und Energievorschriften (z.B. infolge Änderung von behördlichen Anforderungen), sowie über erkennbare Vorkommnisse, die die Funktionstüchtigkeit des Vertragsproduktes beeinträchtigen.

1.5. Service-Abo Plus mit Einschluss von Ersatz- und Verschleissteilen
Sofern ein Service-Abo Plus abgeschlossen worden ist, sind in diesem folgende Leistungen zusätzlich eingeschlossen: Ersatz- und Verschleissteile, kostenlose Lieferung und Montage von (nach Wahl der HSB) neuen oder gleichwertigen Ersatzteilen an dem im Service-Abo Plus bezeichneten Vertragsprodukt. Ein Service-Abo Plus kann nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Inbetriebnahme des betreffenden Vertragsproduktes abgeschlossen werden und wird mit dem Ablauf von 12 Betriebsjahren des betreffenden Vertragsproduktes (gerechnet ab dem Datum der Inbetriebnahme) automatisch in ein Service-Abo (ohne Ein-schluss von Ersatz- und Verschleissteilen) umgewandelt.

2. Nicht im Service-Abo enthaltene Leistungen
Die Kosten für Wartungsarbeiten, für die Feststellung und Beseitigung von Störungen sowie für Material fallen nicht unter das Service-Abo und sind vom Kunden zu bezahlen, wenn die entsprechenden Wartungsarbeiten oder Störungen verursacht werden durch:

  • Ablehnung oder Unterlassung von Reparatur- und Wartungsarbeiten, die vom Anlagebetreiber, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt worden sind. Dazu gehören auch Nachspeisungen und Entlüftung von Wärmeverteilsystemen.
  • Systemkomponenten und Peripheriegeräte, wie Verbindungsleitungen, Lager- und Zwischentanks, externe Gasventile, Erdwärmesonden-Kollektoren und Luftkanäle, usw.
  • Schlechte oder falsche Brennstoffqualität oder einen leeren Brennstofftank.

Ferner fällt folgendes nicht unter das Service-Abo und ist vom Kunden zu bezahlen:

  • Gebühren von amtlichen Kontrollen und Nachkontrollen (sofern die Option LRV-Messung im Service-Abo nicht eingeschlossen ist), sowie Brennstoff- und Wasseranalysen, die für System- und Lagebeurteilungen notwendig sind.
  • Dichtheitskontrolle und Meldepflicht gemäss Anhang 2.10 Ziffer 5.1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung bei Wärmepumpen (hermetisch nicht geschlossen) mit Kältemittelinhalt über 3 kg (sofern die Option Jährliche Dichtheitskontrolle im Service-Abo nicht eingeschlossen ist).
  • Ersatz für Gasregelstrecken, externe Ölförderpumpen, externe Verbrennungsluftventilatoren, Druckerhöhungsgebläse, Frequenzumrichter und externe Gassicherheitsventilen.
  • Reparaturen an fremden Leistungen, Lieferungen oder an Geräten, die nicht in den Arbeitsbereich der HSB gehören, wie z.B. externe Schaltschränke.
  • Reinigung von Wärmeerzeugern und Entkalkungsarbeiten an Warmwassererwärmern (Boiler), Kesseln, Wärmetauschern und Leitungen, sowie verstopften Kondensatabläufen. Kontrolle von Luft-Abgasanlagen und deren Beurteilung.
  • Demontage und Wiedermontage von Weishaupt-Komponenten zwecks Ersatz, Reinigung oder Reparatur von Fremdgeräten.
  • Instandsetzungsarbeiten (und das dafür erforderliche Material), die aufgrund von vom Anlagebetreiber vor Abschluss des Service-Abos nicht oder nicht ordnungsgemäss ausgeführten Reparatur- und Wartungsarbeiten erforderlich sind.

3. Zahlung und Rechnungsstellung
Der Abo-Preis ist jährlich im Voraus innert 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (Verfalltermin). Das Anrecht auf Leistungen aus dem Service-Abo beginnt erst nach Eingang der Zahlung.

Die erste Rechnungsstellung für den Abo-Preis erfolgt gegen Ende des 2. Betriebsjahrs des Vertragsproduktes; bei einem Vertrag betreffend Brenner im Zusammenhang mit Industrie- und Prozesswärme erfolgt die erste Rechnungsstellung für den Abo-Preis gegen Ende des 1. Betriebsjahres des Vertragsproduktes.

Erfolgt die Zahlung des Abo-Preises trotz Mahnung nicht fristgerecht, ist die HSB berechtigt, ohne Schadenersatzfolge zu ihren Lasten, das Service-Abo ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

4. Dauer und Beendigung des Service-Abos sowie Preiserhöhungen
Die Dauer des Service-Abos (ohne Einschluss von Ersatz- und Verschleissteilen) beträgt 2 Jahre und beginnt:

  • beim Abschluss des Vertrages vor Ablauf des 2. Betriebsjahres des Vertragsproduktes: am ersten Tag des Monats, in dem das 2. Betriebsjahr abläuft oder
  • beim Abschluss des Vertrages nach Ablauf des 2. Betriebsjahres des Vertragsproduktes: am ersten Tag des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde oder
  • bei einem Vertrag betreffend Brenner im Zusammenhang mit Industrie- und Prozesswärme unabhängig des Betriebsjahres des Vertragsproduktes: am ersten Tag des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Dauer des Service-Abos Plus beträgt 2 Jahre und beginnt am ersten Tag des Monats, in dem das 2. Betriebsjahr abläuft.

Das Service-Abo verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Aboperiode von einer der Parteien schriftlich ordentlich gekündigt wird.

Bei Verdacht auf Unterlassung der Betreiber- und Unterhaltspflicht, Insolvenz des Kunden sowie bei einer Vertragsverletzung durch den Kunden (z.B. nicht fristgerechte Zahlung der Wartungsgebühr trotz Mahnung) ist die HSB jederzeit berechtigt, das Service-Abo ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Wird das Objekt, in welchem sich das Vertragsprodukt befindet, vom Kunden verkauft oder wird das Vertragsprodukt ausser Betrieb gesetzt, abgebrochen oder geht sie sonst wie unter, sind die Parteien berechtigt, das Service-Abo ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der HSB kann das Service-Abo auf den neuen Eigentümer übertragen werden (siehe Punkt 7).

Die HSB ist berechtigt, den Abo-Preis einseitig jeweils auf Beginn einer neuen Aboperiode anzupassen. In diesem Fall kann das Service-Abo per Ende der vorherigen Aboperiode, unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist, nach Erhalt der Rech-nung, schriftlich gekündigt werden.

Wird das Service-Abo ordentlich oder ausserordentlich gekündigt, so sind vollständige oder (Teil-)Rückzahlungen sowie Überträge des Abo-Preises auf Service-Abos anderer Anlagen ausgeschlossen.

Wird das Vertragsprodukt durch ein neues Produkt der HSB ersetzt, erlischt das dazu gehörige Service-Abo ohne weiteres. Für das neue Produkt besteht jederzeit die Möglichkeit ein neues Service-Abo abzuschliessen.

5. Garantie und Haftung
Die HSB leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der übernommenen Wartungsarbeiten. Die HSB verpflichtet sich zudem, geeignete Materialien für den entsprechenden Verwen-dungszweck einzusetzen. Sofern nichts anderes vereinbart, gewährt die HSB eine Garantie von 24 Monaten auf Ersatz- und Verschleissteile. Nach Ablauf der Garantie sind die Ersatz- und Verschleissteile (gemäss Definition Gebäudeklima Schweiz) aus der Gewährleistung ausgeschlossen und werden verrechnet, sofern kein Service-Abo Plus abgeschlossen wurde.

Für die normale Abnutzung von Teilen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung und der Haftung ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, Schäden aller Art, welche nicht direkt auf schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen oder auf mangelhafte Lieferungen der HSB zurückgehen. So z.B. Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Stromunterbrüche, Nichtbeachtung von technischen Richtlinien, mangelhafte Zuleitung von Öl/Gas, Montage, Betrieb und Wartung durch Dritte, fehlerhaften Betrieb, Dritteingriffe oder ungenügende Wartung des Produktes.

Falls eine behördliche Nachkontrolle innerhalb der Aboperiode negativ ausfällt, übernimmt die HSB die Kosten dieser Nachkontrolle, falls sich die gesetzlich vorgeschriebenen Emissions- und Energievorschriften seit der letzten Wartung nicht geändert haben.

Bei nachweislich durch die HSB mangelhaft ausgeführten Arbeiten, bzw. mangelhaften gelieferten Ersatzteilen, hat der Kunde nur einen Anspruch auf die entschädigungsfreie Wiederholung der ausgeführten Arbeiten, bzw. auf den entschädigungsfreien Ersatz der gelieferten Teile. Alle anderen Ansprüche (insb. Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen.

Für verborgene Mängel des Vertragsproduktes, die bei ordnungsgemässer Durchführung der Wartungsarbeiten nicht entdeckt wurden, wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Ebenso übernimmt die HSB, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr und keine Haftung für nachhaltige Dichtigkeit jeglicher Bauteile für flüssige oder gasförmige Stoffe.

Jegliche weitergehende Ersatzansprüche für Folgeschäden, wie z.B. für Produktions- und Gewinnausfall, Frostschäden, Kesseldefekte, Kesselverrussungen, Schäden an Erdsondenkollektoren, Wasserabläufen und Dacheinfassungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Gewährleistung und Haftung erlöschen, soweit gesetzlich zulässig, mit sofortiger Wirkung, wenn am Vertragsprodukt Änderungen oder Eingriffe irgendwelcher Art durch den Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, sofern dies keiner zwingenden gesetzlichen Bestimmung entgegensteht, Arlesheim, wobei es der HSB freisteht, den Kunden auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

7. Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten können durch den Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der HSB ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Auch die Übertragung des Vertrages durch den Kunden an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von der HSB.

Spezialbedingungen, Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter der HSB oder mündliche Abmachungen sind unwirksam. Der Abschluss eines Service-Abos entbindet den Kunden nicht von der gesetzlichen Unterhaltspflicht, sowie behördlich vorgeschriebenen Messungen und Kontrollen.

 

Reinach, November 2020 HSB Heizsysteme und Brenner AG